Gesuchstellung
Wir freuen uns über Ihren Förderantrag. Bitte beachten Sie den zweistufigen Ablaufprozess:
Zur Vorabklärung reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Beilagen direkt mittels des dafür bereitstehenden Formulars ein. Es werden nur Anträge behandelt, die über das Formular zur Vorabklärung elektronisch eingereicht werden. Unterstützungsanfragen, welche per Post oder E-Mail eingehen, werden weder behandelt noch retourniert.
Die Stiftung prüft Ihre Anfrage. Sofern sich die Stiftung nach der Vorprüfung für detailliertere Inhalte Ihres Projektes interessiert, werden Sie eingeladen, das gesamte Dossier einzureichen. Andernfalls erhalten Sie eine Absage. Eine Absage wird nicht begründet.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen werden diese an der vierteljährlichen Sitzung dem Stiftungsrat vorgelegt. Über den Beschluss werden Sie anschliessend informiert.
Bitte beachten Sie:
Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein, da sowohl für die Vorabklärung als auch für die Behandlung im Stiftungsrat je nach Sitzungsdaten bis zur Rückmeldung mehrere Wochen vergehen können. In der Regel trifft sich der Stiftungsrat an 4 Sitzungen pro Jahr in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober.
Der Stiftungsrat kann von Ihnen nach Einreichung des Gesuches weitere Informationen einfordern, z.B. Steuererklärung / -veranlagung, Budget, Identitätsausweis usw.. Diese Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen frühzeitig bereit.
Erstellen Sie Ihr Gesuch und das Motivationsschreiben in Deutsch oder in Englisch.
Einreichung von Gesuchen
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus. Erstellen Sie Ihr Gesuch und das Motivationsschreiben in Deutsch oder in Englisch.