Gesuchstellung
Wir freuen uns über Ihren Förderantrag. Bitte beachten Sie den zweistufigen Ablaufprozess:
Wichtig: Gesuche können dreimal im Jahr an die Stiftung eingereicht werden: Februar, Juni und September. Das bedeutet, dass der Stiftungsrat eingehende Gesuche nur 3 mal im Jahr behandelt. Reichen Sie deshalb Ihren Antrag frühzeitig vor Beginn eines Studiums oder Projektes ein.
Zur Vorabklärung reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Beilagen direkt mittels des dafür bereitstehenden Formulars ein. Seien Sie präzise bei der Aufbereitung Ihrer Unterlagen und verfassen Sie in jedem Fall ein Motivationsschreiben. Es werden nur Anträge behandelt, die über das Formular zur Vorabklärung elektronisch eingereicht werden. Unterstützungsanfragen, welche per Post oder E-Mail eingehen, werden weder behandelt noch retourniert.
Die Stiftung prüft Ihre Anfrage. Sofern sich die Stiftung nach der Vorprüfung für detailliertere Inhalte Ihres Projektes interessiert, werden Sie eingeladen, allenfalls weitere Unterlagen einzureichen. Andernfalls erhalten Sie eine Absage. Eine Absage wird nicht begründet.
Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen werden diese dem Stiftungsrat dreimal im Jahr vorgelegt. Über den Beschluss werden Sie anschliessend informiert.
Bitte beachten Sie:
Der Stiftungsrat kann von Ihnen nach Einreichung des Gesuches weitere Informationen einfordern, z.B. Steuererklärung / -veranlagung, Budget, Identitätsausweis usw.. Diese Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen frühzeitig bereit.
Erstellen Sie Ihr Gesuch und das Motivationsschreiben in Deutsch oder in Englisch.
Einreichung von Gesuchen
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus. Erstellen Sie Ihr Gesuch und das Motivationsschreiben in Deutsch oder in Englisch.